Medienausleihe - Mit einem Benutzerausweis können unsere Medien entliehen werden. Für die unterschiedlichen Medienarten gibt es unterschiedliche Leihfristen. Verlängerungen der Leihfrist sind möglich. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass auf das Medium keine Vormerkung eingetragen wurde.
Leihfristen
Stadtbücherei (physikalische Medien) |
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Medium | Verlängerung | Leihfrist |
Bücher | 3 Wochen | 2 mal für 3 Wochen |
Karten | 3 Wochen | 2 mal für 3 Wochen |
Spiele | 3 Wochen | 2mal für 3 Wochen |
Comics | 3 Wochen | 2mal für 3 Wochen |
Musik-CDs | 2 Wochen | 2 mal für 2 Wochen |
Hörbücher | 2 Wochen | 2 mal für 2 Wochen |
Software für Konsolen (PS 2-5, Switch, XBoxOne, DS, 3DS, WiiU und Wii) | 2 Wochen | 2 mal für 2 Wochen |
Medien zur Weihnachten/ Ostern | 2 Wochen | 2 mal für 1 Woche |
Zeitschriften | 2 Wochen | 2 mal für 2 Wochen |
DVD & BluRay Disc | 2 Wochen | 2 mal für 2 Wochen |
Online-Bibliothek (digitale Medien) |
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Medium | Leihfrist | Verlängerung |
E-Book | 2 Tage bis 3 Wochen | - |
E-Audio | 2 Tage bis 2 Wochen | - |
E-Music | 2 Tage bis Wochen | - |
E-Magazin | 1 Tag | - |
E-Paper | 1 Stunde | - |
Filmfriend - Filme und Serien streamen | ohne Leihfristen nutzbar | |
Säumnis- und Mahnentgelte:
Bei Überschreiten der Leihfristen entstehen Versäumnisentgelte:
- Pro Tag und Medium 0,15 Euro
Zudem entstehen beim Versand von Mahnschreiben Kosten. Spätestens in der dritten Woche nach Ablauf der Leihfrist wird ein Mahnschreiben verschickt. Bei Medien die über Fernleihe besorgt wurden bereits nach einer Woche:
- 1. Mahnung nach 3 bzw 1 Woche 3,00 Euro
- 2. Mahnung nach 5 Wochen 5,00 Euro
- 3. Mahnung nach 7 Wochen 8,50 Euro
Zehn Wochen nachdem die Leihfrist verstrichen ist, werden die Kosten der entliehenen Medien, zusammen mit den bereits angefallenen Mahnkosten und Versäumnisentgelten in Rechnung gestellt. Nun besteht auch kein Anspruch mehr darauf, dass die Bücherei die Medien zurücknimmt. Bei erfolgloser Mahnung werden die angefallenen Entgelte und gegebenenfalls die Medien durch einen Vollzugsbeamten abgeholt. Für diese Hausabholung entstehen Gebühren in Höhe von 25,00 Euro. Dazu fallen weitere Gebühren der Stadtverwaltung an.