Stadtbücherei Geislingen

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Bibliothek der Dinge - Library of things

Bibliothek der Dinge

Was ist eine Bibliothek der Dinge?

Eine Bibliothek der Dinge – international auch Library of Things genannt – verleiht keine Medien wie Bücher oder Zeitschriften, sondern, wie der Name schon sagt, verschiedene Gegenstände.

Diese fallen in folgende Themenbereiche:

Gaming: Wer in die Welt der Videospiele eintauchen möchte, ohne gleich eine eigene Konsole zu kaufen kann sich bei uns z.B. eine Wii-Konsole oder die Retro-Konsole GameBoy ausleihen.

Geräte die man zuhause nicht häufig braucht oder einmal ausprobieren möchte, wie z.B. ein Gerät zur Digitalisierung von Dias, Negativen und Bildern oder eine Kofferwaage.

Handarbeiten: Ob Häkeln, Stricken oder Weben: Für alle, die neue Techniken ausprobieren oder ein bestimmtes Projekt umsetzen möchten, gibt es bei uns das passende Zubehör: Zum Beispiel ein Häkelnadelset, Strickrahmen und ein Webrahmen.

Lesen und Leseförderung: Lesen eröffnet neue Welten – und wir helfen dabei, diese erlebbar zu machen! Unsere Bibliothek der Dinge unterstützt gezielt die Leseförderung für Kinder und Familien. Ob spannendes Vorlesen oder selbstständiges Schmökern – bei uns finden Sie moderne und kindgerechte Begleiter für jede Lesephase, wie z.B. SAMI-Vorlesebären, Kekz-Kopfhörer und verschiedene E-Book-Reader.

Musikinstrumente mit denen man selbst oder mit Kindern die ersten Schritte in die Welt der Musik unternehmen oder bei Feiern gemeinsam musizieren kann, wie z.B. eine Kinder-Cajon, eine Ukulele oder Boomwhackers.

Sport- und Spielgeräte für Spaß in Geislingen und Umgebung, z.B. Speedbadminton, Kubb (Wikinger-Schach) oder Boule. 

Wie funktioniert der Verleih?

Voraussetzung ist eine gültige Benutzerkarte der Stadtbücherei.

Die Dinge befinden sich im OG der Stadtbücherei. Der Bestand kann auch über den Katalog der Stadtbücherei, Mediengruppe „Bibliothek der Dinge“ eingesehen werden. Hier gibt es auch eine Übersichtsliste...

Ist ein Gegenstand gerade verliehen, kann dieser auch vorgemerkt werden.

Ein Gegenstand kann für drei Wochen ausliehen werden. Die Ausleihe ist entgeltfrei. Eine Verlängerung um zweimal drei Wochen ist möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt. Vor Ende der Ausleihzeit erhält man, wenn gewünscht, eine Infomail.